Paare, deren Ehe gescheitert ist haben es zumindest beim Versorgungsausgleich jetzt etwas einfacher: um den Versorgungsausgleich bei Scheidungen zu erleichtern, haben 38 Lebensversicherungsunternehmen jetzt gemeinsam eine Versorgungsausgleichskasse (VAUSK) gegründet.
Die Kooperation ist eine neue kapitalgedeckte Auffanglösung für Ausgleichsansprüche auf Rentenleistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge.
Mit der Gründung der Versorgungsausgleichskasse erfüllen die Lebensversicherer einen Auftrag des Gesetzgebers aus dem neuen Versorgungsausgleichsrecht, das am 1. September 2009 in Kraft getreten ist.
Es regelt bei Scheidungen, dass die Rentenansprüche der Ex-Ehepartner, die während der Ehezeit erworben wurden, je zur Hälfte geteilt werden. Das Gesetz sieht dabei in erster Linie vor, dass der ausgleichsberechtigte Partner einen eigenen neuen Vertrag beim Versorgungsträger des geschiedenen Ehepartners erhält (sogenannte interne Teilung). Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die Leistungen auf einen anderen Versorgungsträger übertragen zu lassen (externe Teilung).
In allen Fällen, in denen ein Ausgleichsberechtigter keine konkreten Angaben macht, an welchen Versorgungsträger seine Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge übertragen werden sollen, springt auf Anweisung des Familiengerichtes die VAUSK als neue gesetzliche Auffanglösung ein.