Ab Januar 2010 wird gibt es eine Neufassung der Düsseldorfer Tabelle. Alleinerziehende haben demnach Anspruch auf einen höheren Kindesunterhalt. Neben der geplanten Kindergelderhöhung von 20 € pro Kind steigen auch zusätzlich die Kindesunterhaltsbeträge um ca. 25,– €.
Belief sich der Barunterhalt gegenüber dem alleinerziehenden Elternteil bisher beispielsweise für ein Kind der ersten Altersgruppe (0 – 5 Jahre) auf 281,– € abzgl. des hälftigen Kindergeldes iHv 82 = 199,– € , so ist vom Vater ab Januar 317,– abzgl. 92,– € = 225,– € zu zahlen. Dieses Beispiel gilt für die unterste Einkommensstufe des barunterhaltspflichtigen Elternteils (bis 1.500,– € netto).
Im Schnitt bekommt der alleinerziehende und die Kinder betreuuende Elternteil also insgesamt 20,– € mehr Kindergeld sowie 25,– € mehr Kindesunterhalt von dem anderen Elternteil.
Alleinerziehende erhalten mehr Kindesunterhalt
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#1 by Unterzahltszahler on 13. Januar 2010 - 00:44
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Das mit den 25 Euro mehr Unterhalt stimmt aber nur in den wenigsten Fällen. Durchschnittlich steigt der Unterhalt um 13% was eine Erhöhung in meinem Fall von 39 Euro entspricht. Somit hat die Alleinerziehende 59 Euro mehr in der Tasche und die Zweitfamilie mit einem Kind hat trotz Kindergelderhöhung 19 Euro mehr Belastung.
Und überall wo ich in diesem Blog hinschaue werden Reisen für Alleinerziehende mit Kind propagiert. Ich kann mir mit meiner Zweitfamilie schon lange kein Urlaub mehr leisten.