Ab Januar 2010 wird gibt es eine Neufassung der Düsseldorfer Tabelle. Alleinerziehende haben demnach Anspruch auf einen höheren Kindesunterhalt. Neben der geplanten Kindergelderhöhung von 20 € pro Kind steigen auch zusätzlich die Kindesunterhaltsbeträge um ca. 25,– €.
Belief sich der Barunterhalt gegenüber dem alleinerziehenden Elternteil bisher beispielsweise für ein Kind der ersten Altersgruppe (0 – 5 Jahre) auf 281,– € abzgl. des hälftigen Kindergeldes iHv 82 = 199,– € , so ist vom Vater ab Januar 317,– abzgl. 92,– € = 225,– € zu zahlen. Dieses Beispiel gilt für die unterste Einkommensstufe des barunterhaltspflichtigen Elternteils (bis 1.500,– € netto).
Im Schnitt bekommt der alleinerziehende und die Kinder betreuuende Elternteil also insgesamt 20,– € mehr Kindergeld sowie 25,– € mehr Kindesunterhalt von dem anderen Elternteil.