Bleibt der Kindesunterhalt aus, können Alleinerziehende für Kinder bis zum 12. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss beantragen. der Unterhaltsvorschuss steigt zum 1.Januar 2010 von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und von 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis 11-jährigen Kinder.
Unterhalts vorschuss kann für maximal 72 Monate, also insgesamt 6 Jahre in Anspruch genommen werden. Alleinerziehende, die Arbeitslosengeld II beziehen, bekommen den Unterhaltsvorschuss und auch das Kindergeld, das ebenfalls zum 1. Januar erhöht wird, als Einkommen angerechnet und erhalten daher unterm Strich keinen Euro mehr.