Archiv für Januar 2010

Wechselmodell bei Trennungskindern bleibt die Ausnahme

Nach einer Scheidung oder Trennung von Eltern muss geklärt werden, bei wem das oder die Kinder bleiben.Ein Wechselmodell, bei dem sich die Eltern die Betreuungszeiten weitgehend teilen, ist nur im Ausnahmefall zulässig. Das hat jetzt das Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz entschieden. Voraussetzung für ein solches “Wechselmodell” ist demnach, dass die Eltern bereit und fähig sind, miteinander zu kooperieren. Gegen den Willen eines Elternteils sei dieses Wechselmodell nicht sinnvoll (Beschluss vom 12.1.2010  11 UF 251/09).
Das Gericht gab der Beschwerde einer alleinerziehenden Mutter statt. Die von ihrem Mann getrennt lebende Frau hatte mit dem Vater der beiden minderjährigen Kinder zunächst ein Modell vereinbart, bei dem die Betreuung im Vier-Tages-Rhythmus alternierte. Die Mutter machte nun geltend, der ständige Wechsel zwischen den beiden Haushalten führe zu einer hohen Belastung der Kinder, da sie nicht genau wüssten, wo ihr zu Hause sei.
Das Koblenzer OLG gab der alleinerziehenden Mutter nun recht. Zwar könne der regelmäßige Wechsel für ein Kind Vorteile haben, denn es erlebe den Alltag mit beiden Eltern. Außerdem blieben Mutter und Vater in der unmittelbaren Verantwortung. Wenn sich jedoch abzeichne, dass dieses Modell zu Problemen zwischen den Eltern führe, sei es nicht mehr vertretbar. Im vorliegenden Fall sollten die Kinder nun vornehmlich bei der Mutter bleiben. Der Vater habe dann vor allem in den Ferien ein großzügigeres Umgangsrecht

Wechselmodell bei TrennungskindernNach einer Scheidung oder Trennung von Eltern muss geklärt werden, bei wem das oder die Kinder bleiben.Ein Wechselmodell, bei dem sich die Eltern die Betreuungszeiten weitgehend teilen, ist nur im Ausnahmefall zulässig. Das hat jetzt das Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz entschieden. Voraussetzung für ein solches “Wechselmodell” ist demnach, dass die Eltern bereit und fähig sind, miteinander zu kooperieren. Gegen den Willen eines Elternteils sei dieses Wechselmodell nicht sinnvoll (Beschluss vom 12.1.2010  11 UF 251/09). Den Rest des Eintrags lesen. »

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Schifffahrt mit Kindern für Alleinerziehende

Schiffahrt für Singles mit KindernGemeinsam trotzen wir Wind und Wellen, das könnte das Motto einer Schifffahrt für alleinerziehende Singles mit Kindern sein, die der Veranstalter Singlemama.de in diesem Sommer auf dem niederländischen Ijsselmeer anbietet. Das Ijsselmeer in den benachbarten Niederlanden bietet ideale Bedingungen für diese Singlereise mit Kindern im Sommer 2009. Das Ijsselmeer ist ein relativ flaches Binnenmeer im Nordosten der Niederlande, welches durch einen Staudamm von der Nordsee getrennt wird. Den Rest des Eintrags lesen. »

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Alleinerziehende erwarten von Städten bessere Chancen

Alleinerziehende leben in der StadtAlleinerziehende leben bevorzugt in Ballungsräumen und Großstädten, weil sie dort bessere Kinderbetreuungsmöglichkeiten und Arbeitsangebote finden. Dabei würde jeder Dritte Alleinerziehende, der in einer deutschen Großstadt lebt, lieber heute, als morgen der Stadt den Rücken kehren. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung, die von dem Immobilienportal immowelt.de in Auftrag gegeben wurde. Den Rest des Eintrags lesen. »

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Skifahren in den Osterferien

Ostern im SchneeSingles mit Kind haben es bei der Auswahl eines Reisezieles nicht besonders einfach. Die Urlaubsindustrie gewährt Vergünstigungen für die Kinder bei Pauschalangeboten meist ausschliesslich bei zwei Vollzahlern. In den Osterferien 2010 bietet die Partnerbörse Singlemama.de in Zusammenarbeit mit Dateevents.de ein Urlaubsangebot für alleinerziehende Singles mit Kind auf eine urgemütliche Almhütte im Zillertal an. Diese Reise in den Osterferien wurde ausschliesslich für Alleinerziehende konzipiert. Den Rest des Eintrags lesen. »

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