Nach einer Scheidung oder Trennung von Eltern muss geklärt werden, bei wem das oder die Kinder bleiben.Ein Wechselmodell, bei dem sich die Eltern die Betreuungszeiten weitgehend teilen, ist nur im Ausnahmefall zulässig. Das hat jetzt das Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz entschieden. Voraussetzung für ein solches “Wechselmodell” ist demnach, dass die Eltern bereit und fähig sind, miteinander zu kooperieren. Gegen den Willen eines Elternteils sei dieses Wechselmodell nicht sinnvoll (Beschluss vom 12.1.2010 11 UF 251/09).
Das Gericht gab der Beschwerde einer alleinerziehenden Mutter statt. Die von ihrem Mann getrennt lebende Frau hatte mit dem Vater der beiden minderjährigen Kinder zunächst ein Modell vereinbart, bei dem die Betreuung im Vier-Tages-Rhythmus alternierte. Die Mutter machte nun geltend, der ständige Wechsel zwischen den beiden Haushalten führe zu einer hohen Belastung der Kinder, da sie nicht genau wüssten, wo ihr zu Hause sei.
Das Koblenzer OLG gab der alleinerziehenden Mutter nun recht. Zwar könne der regelmäßige Wechsel für ein Kind Vorteile haben, denn es erlebe den Alltag mit beiden Eltern. Außerdem blieben Mutter und Vater in der unmittelbaren Verantwortung. Wenn sich jedoch abzeichne, dass dieses Modell zu Problemen zwischen den Eltern führe, sei es nicht mehr vertretbar. Im vorliegenden Fall sollten die Kinder nun vornehmlich bei der Mutter bleiben. Der Vater habe dann vor allem in den Ferien ein großzügigeres Umgangsrecht
#1 by Torsten on 31. Januar 2010 - 21:13
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Schade. Es müssen also gar keine Belastungen bei den Kindern auftreten, sondern die Mutter muss es nur SAGEN und sich dann möglichst stark mit dem Vater streiten. Dann kann sie eine einvernehmlich getroffene Elternvereinbarung aufheben.
Hätte sie sich nicht gestritten, hätte sie keine Chance. Was macht sie also? Und worunter leiden dann die Kinder? Natürlich hauptsächlich unter dem Streit.
Wollen wir Eltern (Mütter, aber auch Väter) dazu ermutigen, sich zu streiten oder wollen wir von Ihnen (unter Androhung von Sanktionen auf Elternebene) verlangen, dass sie sich ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Kinder bewusst werden?
Der arme Vater. Ich fühle mit ihm.
Die armen Kinder – erleben den Vater nun nicht mehr im Alltag.
So nicht, liebe Familienrichter! Bitte informieren Sie sich über aktuelle soziologische Forschung zu diesem Thema.
#2 by Torsten on 1. Februar 2010 - 09:03
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OK, ich habe das Urteil nun im Volltext gelesen und muss erst einmal anmerken, dass Nadjas Zusammenfassung nicht ganz den Kern trifft. Die Ferienregel ist 50/50 – die überproportionale Regel wurde durch das OLG aufgehoben. Der Vater sieht seine Kinder aber an 5 Tagen von 14 – das ist immerhin nicht wenig. Er wohnt wohl auch durch eigenen Umzug etwas weiter weg, die Kinder sind noch klein, können also den Weg nicht eigenständig zurücklegen. Insgesamt keine optimalen Voraussetzungen für das Wechselmodell. Die Tochter scheint auch recht starke Symptome aufzuweisen, die Befragung hat sehr belastet – hier liegen die Nerven blank.
Mein Kommentar ist insoweit korrekt, als dass die Streitbarkeit desjenigen, der das Wechselmodell beenden möchte, durch die Gesetzgebung gefördert wird. Der Grund, ein Wechselmodell nur bei ‘guter Kommunikation’ zwischen den Eltern zuzulassen, ist nicht nachvollziehbar und wird in anderen Ländern gerade NICHT so gehandhabt. Außerdem ist nicht einzusehen, weshalb diese Kommunikation beim Residenzmodell oder dem “Ein-Papatag-pro-Woche”-Modell weniger wichtig sein sollte. (5 Tage vs. 7 Tage von 14 – wo ist der Unterschied?)
Im Gegenteil, tritt zumindest bei älteren Kindern die Kommunikation der Eltern in den Hintergrund, das beide Eltern den Alltag miterleben.
Entscheidend bei der Begründung, und das fehlt im Artikel, ist ein SV-Gutachten, nachdem die Kinder einen festen Lebensmittelpunkt brauchen. Das mag im Einzelfall zutreffen, ist aber definitiv keine allgemein gültige Aussage. Millionen von Trennungskindern leben im Wechselmodell, mehrere Länder haben es als bevorzugtes Modell, auch im Streitfall, gesetzlich verankert. Das ist nicht ohne wissenschaftl. Studien geschehen.
Das Märchen vom festen Lebensmittelpunkt ist also überholt.
(Aber ohne die das Gutachten zu kennen, erlaube ich mir in dem speziellen Fall kein Urteil)
Das Urteil ist ein Rückschlag, weil es teilw. allgemein begründet und nicht aufgrund der Fakten im vorliegenden Fall.
#3 by Stephanie on 13. April 2010 - 20:49
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hallo, bin neu hier und habe sehr interessiert eure meinungen zum thema wechselmodell gelesen… ihr schreibt über neuere soz. untersuchungen zu diesem thema? könnt ihr mehr darüber sagen?
danke!!! und lieben gruß an alle