Entlastungsbetrag für AlleinerziehendeNormalerweise bekommen Singles mit Kind einen steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wenn in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, für das Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Das gilt jedoch nur mit Einschränkungen. Es darf kein anderer Erwachsener im gleichen Haushalt wohnen, auch keine volljährigen Kinder. Eine Verfassungsbeschwerde wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes sollten klären, ob alleinerziehende Mütter oder Väter den Entlastungsbetrag von 1 308 Euro im Jahr auch dann bekommen, wenn sie nicht für alle Kinder im Haushalt Anspruch auf Kindergeld haben.

Das Finanzamt hatte einer Alleinerziehenden die Steuervergünstigung versagt, weil in der Wohnung auch erwachsene Geschwister lebten, für die es kein Kindergeld mehr gab. Die Beschwerde gegen das Versagens des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende hat das Bundesverfassungsgericht nicht angenommen (BVerfG, Az. 2 BvR 266/08).