Einem Vater, der pädophile Neigungen aufweist, kann das begleitete Umgangsrecht mit seinem Kind verwehrt werden, um eine Gefährdung der seelischen und körperlichen Entwicklung des Kindes auszuschließen. So entschied kürzlich das Oberlandesgericht Düsseldorf. Im aktuellen Fall beantragte der nicht mit der Mutter des Kindes verheiratete Vater ein begleitetes Umgangsrecht für seinen dreijährigen Sohn.
Die alleinerziehende Mutter des Kindes forderte jedoch den Ausschluss jeglichen Umgangs des Vaters mit dem gemeinsamen Kind, da sie vermutete, ihr ehemaliger Lebenspartner sei pädophil veranlagt. Die Vermutung der Alleinerziehenden Mutter war jedoch recht gut begründet, weil der Vater bereits mehrfach wegen Besitz von kinderpornographischem Material mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Ausserdem hatte ein Gutachter pädophile Neigungen und eine ausgeprägte Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Das Oberverwaltungsgerichts Düsseldorf entschied, auch einen begleiteten Umgang von Vater und Sohn für zunächst drei Jahre auszuschließen. Die Richter folgten dabei der Argumentation eines Sachverständigen. Dieser war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Vater aufgrund seiner Erkrankung und seines Umgangs mit Mitmenschen für den Sohn ein hohes Risiko darstelle.
Kein begleiteter Umgang für pädophil veranlagten Vater
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