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	<title>Alleinerziehend.TV &#187; Allgemein</title>
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	<description>Infos für Alleinerziehende</description>
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		<title>Schüler Monatskarte fällt unter die Härtefallregelung</title>
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		<pubDate>Thu, 06 May 2010 01:20:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nadja</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld II]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Frühjahr überraschte das Bundesverfassungsgericht, mit dem sie die Hartz IV Sätze als verfassungswidrig einstufte. Die Bundesregierung besserte schnell nach und definierte eine Härtefall Regelung. Kosten für eine Schülermonatsfahrkarte sind für Hartz IV &#8211; Empfänger aufgrund der vom BVerfG herzuleitenden Härtefallregelung (BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 , 1 BvL 1/09)vom Leistungsträger nach dem SGB II als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Frühjahr überraschte das Bundesverfassungsgericht, mit dem sie die <a href="http://www.alleinerziehend.net/artikel322.html">Hartz IV Sätze als verfassungswidrig</a> einstufte. Die Bundesregierung besserte schnell nach und definierte eine <a href="http://www.alleinerziehend.net/artikel328.html">Härtefall Regelung</a>. Kosten für eine Schülermonatsfahrkarte sind für Hartz IV &#8211; Empfänger aufgrund der vom BVerfG herzuleitenden Härtefallregelung (BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 , 1 BvL 1/09)vom Leistungsträger nach dem SGB II als &#8211; Zuschuss &#8211; zu übernehmen . Das entschied jetzt das Sozialgericht Detmold (S 12 AS 126/07 v. 09.04.2010)<span id="more-113"></span></p>
<p>Der Leistungsanspruch ergibt sich aus Artikel 1 des Grundgesetzes(GG) in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 1 GG. Danach begründet Artikel 1 Abs. 1 GG den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Das Sozialstaatsgebot des Artikel 20 Abs. 1 GG wiederum erteilt dem Gesetzgeber den Auftrag, jedem ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern.</p>
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		<title>Versorgungsausgleich bei Scheidungen wird einfacher</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Nov 2009 06:52:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nadja</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Versorgungsausgleich]]></category>

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		<description><![CDATA[Paare, deren Ehe gescheitert ist haben es zumindest beim Versorgungsausgleich jetzt etwas einfacher: um den Versorgungsausgleich bei Scheidungen zu erleichtern, haben 38 Lebensversicherungsunternehmen jetzt gemeinsam eine Versorgungsausgleichskasse (VAUSK) gegründet. Die Kooperation ist eine neue kapitalgedeckte Auffanglösung für Ausgleichsansprüche auf Rentenleistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge. Mit der Gründung der Versorgungsausgleichskasse erfüllen die Lebensversicherer einen Auftrag des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Paare, deren Ehe gescheitert ist haben  es zumindest beim Versorgungsausgleich jetzt etwas einfacher: um den Versorgungsausgleich bei Scheidungen zu erleichtern, haben 38 Lebensversicherungsunternehmen jetzt gemeinsam eine Versorgungsausgleichskasse (VAUSK) gegründet.<br />
Die Kooperation ist eine neue kapitalgedeckte Auffanglösung für Ausgleichsansprüche auf Rentenleistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge. <span id="more-14"></span></p>
<p>Mit der Gründung der Versorgungsausgleichskasse erfüllen die Lebensversicherer einen Auftrag des Gesetzgebers aus dem neuen Versorgungsausgleichsrecht, das am 1. September 2009 in Kraft getreten ist.</p>
<p>Es regelt bei Scheidungen, dass die Rentenansprüche der Ex-Ehepartner, die während der Ehezeit erworben wurden, je zur Hälfte geteilt werden. Das Gesetz sieht dabei in erster Linie vor, dass der ausgleichsberechtigte Partner einen eigenen neuen Vertrag beim Versorgungsträger des geschiedenen Ehepartners erhält (sogenannte interne Teilung). Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die Leistungen auf einen anderen Versorgungsträger übertragen zu lassen (externe Teilung).</p>
<p>In allen Fällen, in denen ein Ausgleichsberechtigter keine konkreten Angaben macht, an welchen Versorgungsträger seine Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge übertragen werden sollen, springt auf Anweisung des Familiengerichtes die VAUSK als neue gesetzliche Auffanglösung ein.</p>
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