Artikel getaggt mit Urteile

Kind kann Umgangsrecht verweigern

Verweigert ein Kind ausdrücklich den Umgang mit dem anderen Elternteil, so kann der Umgang befristet ausgesetzt werden. Vorraussetzung ist, dass die Gründe nachvollziehbar sind. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Nürnberg (Az: 10 UF 790/08).
Im vorliegenden Fall lebten die Kinder nach der Scheidung der Eltern bei der Mutter, die in eine andere Stadt gezogen war. Das Sorgerecht war den Eltern größtenteils entzogen und vom Jugendamt übernommen worden. Die 1997 geborene Tochter lehnte den Kontakt mit dem Vater beharrlich und dauerhaft ab. Trotzdem hatte das Familiengericht entschieden, dem Vater an vier Tagen im Jahr einen begleiteten Umgang mit ihr zu gewähren.
Der Vater forderte jedoch einen sehr viel häufigeren Umgang. Er verwies darauf, dass sich seine Tochter sonst entfremde. Die Richter schlossen sich jedoch der psychologischen Sachverständigen an, die für einen Ausschluss des Umgangs für zunächst eineinhalb Jahren plädierte. Zwar habe auch der nicht betreuende Elternteil einen Anspruch auf Umgang mit seinem Kind. Allerdings könne davon abgewichen werden, wenn es das Kindswohl erfordere, befand das OLG.
Nach Ansicht der Richter hatte das Mädchen die geistige Reife für eine eigenverantwortliche Entscheidung. Es sei von einer klaren, eigenständigen Willensäußerung auszugehen. Außerdem sei die Ablehnung des Mädchens angesichts des als aggressiv empfundenen Verhaltens des Vaters verständlich. Ein erzwungener Umgang mit ihm würde die psychische Entwicklung des Mädchens erheblich belasten und sei mit seinem Persönlichkeitsrecht nicht vereinbar, so das Gericht.

Grundsätzlich haben sowohl die Eltern, als auch das Kind ein Umgangsrecht. Verweigert jedoch ein Kind ausdrücklich den Umgang mit dem anderen Elternteil, so kann der Umgang befristet ausgesetzt werden. Vorraussetzung ist, dass nachvollziehbare Gründe vorliegen. Das entschieden die Richter am Oberlandesgericht Nürnberg (Az: 10 UF 790/08). Den Rest des Eintrags lesen. »

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Schüler Monatskarte fällt unter die Härtefallregelung

Im Frühjahr überraschte das Bundesverfassungsgericht, mit dem sie die Hartz IV Sätze als verfassungswidrig einstufte. Die Bundesregierung besserte schnell nach und definierte eine Härtefall Regelung. Kosten für eine Schülermonatsfahrkarte sind für Hartz IV – Empfänger aufgrund der vom BVerfG herzuleitenden Härtefallregelung (BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 , 1 BvL 1/09)vom Leistungsträger nach dem SGB II als – Zuschuss – zu übernehmen . Das entschied jetzt das Sozialgericht Detmold (S 12 AS 126/07 v. 09.04.2010) Den Rest des Eintrags lesen. »

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Kein begleiteter Umgang für pädophil veranlagten Vater

Einem Vater, der pädophile Neigungen aufweist, kann das begleitete Umgangsrecht mit seinem Kind verwehrt werden, um eine Gefährdung der seelischen und körperlichen Entwicklung des Kindes auszuschließen. So entschied kürzlich das Oberlandesgericht Düsseldorf. Im aktuellen Fall beantragte der nicht mit der Mutter des Kindes verheiratete Vater ein begleitetes Umgangsrecht für seinen dreijährigen Sohn.
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Wechselmodell bei Trennungskindern bleibt die Ausnahme

Nach einer Scheidung oder Trennung von Eltern muss geklärt werden, bei wem das oder die Kinder bleiben.Ein Wechselmodell, bei dem sich die Eltern die Betreuungszeiten weitgehend teilen, ist nur im Ausnahmefall zulässig. Das hat jetzt das Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz entschieden. Voraussetzung für ein solches “Wechselmodell” ist demnach, dass die Eltern bereit und fähig sind, miteinander zu kooperieren. Gegen den Willen eines Elternteils sei dieses Wechselmodell nicht sinnvoll (Beschluss vom 12.1.2010  11 UF 251/09).
Das Gericht gab der Beschwerde einer alleinerziehenden Mutter statt. Die von ihrem Mann getrennt lebende Frau hatte mit dem Vater der beiden minderjährigen Kinder zunächst ein Modell vereinbart, bei dem die Betreuung im Vier-Tages-Rhythmus alternierte. Die Mutter machte nun geltend, der ständige Wechsel zwischen den beiden Haushalten führe zu einer hohen Belastung der Kinder, da sie nicht genau wüssten, wo ihr zu Hause sei.
Das Koblenzer OLG gab der alleinerziehenden Mutter nun recht. Zwar könne der regelmäßige Wechsel für ein Kind Vorteile haben, denn es erlebe den Alltag mit beiden Eltern. Außerdem blieben Mutter und Vater in der unmittelbaren Verantwortung. Wenn sich jedoch abzeichne, dass dieses Modell zu Problemen zwischen den Eltern führe, sei es nicht mehr vertretbar. Im vorliegenden Fall sollten die Kinder nun vornehmlich bei der Mutter bleiben. Der Vater habe dann vor allem in den Ferien ein großzügigeres Umgangsrecht

Wechselmodell bei TrennungskindernNach einer Scheidung oder Trennung von Eltern muss geklärt werden, bei wem das oder die Kinder bleiben.Ein Wechselmodell, bei dem sich die Eltern die Betreuungszeiten weitgehend teilen, ist nur im Ausnahmefall zulässig. Das hat jetzt das Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz entschieden. Voraussetzung für ein solches “Wechselmodell” ist demnach, dass die Eltern bereit und fähig sind, miteinander zu kooperieren. Gegen den Willen eines Elternteils sei dieses Wechselmodell nicht sinnvoll (Beschluss vom 12.1.2010  11 UF 251/09). Den Rest des Eintrags lesen. »

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